Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 M 100/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- zvr-online.com
Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 8 Abs. 1 GG, § 15 Abs. 1 VersG, § 37 Abs. 1 VwVfG
"Kinderschänder raus!" - openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 1 Abs 2 S 2 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 GG, § 15 Abs 1 VersammlG
Versammlungen vor dem Wohnhaus ehemaliger Strafgefangener - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersammlG § 15 Abs. 1
Beschränkung einer wöchentlichen, zur Erzeugung von Vertreibungsdruck vor einem Wohnhaus ehemaliger Strafgefangener durchgeführten Versammlung hinsichtlich des Versammlungsortes zur Abwendung weiterer Angriffe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Versammlungen vor dem Wohnhaus ehemaliger Strafgefangener
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschränkung einer wöchentlichen, zur Erzeugung von Vertreibungsdruck vor einem Wohnhaus ehemaliger Strafgefangener durchgeführten Versammlung hinsichtlich des Versammlungsortes zur Abwendung weiterer Angriffe
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verbot versammlungsrechtlicher Aktivitäten im unmittelbaren Wahrnehmungsbereich der Wohnung der ehemaligen Strafgefangenen in der Ortschaft Insel bestätigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Regelmäßig stattfindende Versammlungen vor Wohnhaus ehemaliger Strafgefangener untersagt - Belagerung des Wohnhauses schränkt Ausübung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 23.03.2012 - 1 B 81/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 M 100/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2535
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 M 100/12
Zwar trifft es zu, dass ein Straftäter auch mit der Verbüßung einer verhängten Strafe nicht einen uneingeschränkten Anspruch erwirbt, mit der Tat "allein gelassen zu werden" (so: BVerfG, Beschl. v. 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09 - Rdnr. 21 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1986 - 7 B 36/86
Kollision des Allgemeinen Persönlichkeitsgrundrechts einer Person des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 M 100/12
Bei einer Durchführung der Demonstration unmittelbar vor dem Wohnhaus der ehemaligen Strafgefangenen in der C-Straße würde dies für die Dauer der Kundgebungen dazu führen, dass den ehemaligen Strafgefangenen die Ausübung ihres Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, namentlich das Recht, ihr Wohnhaus jederzeit betreten und verlassen und sich darin ungestört aufhalten zu können (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 24.05.1986 - 7 B 36/86 -, NJW 1986, 2659), allein durch die Belagerung des Wohnhauses durch die Versammlungsteilnehmer faktisch verwehrt würde.